Die Organe des Trinkwasserzweckverbandes sind nach § 5 der Verbandssatzung die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. Die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder gehören Kraft Amtes als Verbandsräte der Verbandsversammlung an. Im Falle ihrer rechtlichen und tatsächlichen Verhinderung, tritt ihr gesetzlicher Stellvertreter an ihre Stelle.
Bedienstete des WLV dürfen nicht Verbandsräte sein. Die Verbandsräte üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Jeder Verbandsrat hat nur eine Stimme. Für jeden weiteren Verbandsrat ist sein Stellvertreter zu bestellen, Verbandsräte können nicht Stellvertreter sein.

Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 1.000 Einwohner einen weiteren durch den Gemeinderat/Stadtrat aus deren Mitte zu bestellenden Verbandsrat in die Verbandsversammlung. Ist ein Verbandsmitglied nur für ein bzw. mehrere Ortsteile seiner Gemeinde Mitglied im WLV, so ist die Anzahl der Einwohner des Ortsteils bzw. der Ortsteile maßgebend.

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen.

Verbandsvorsitzender:   Herr Michael Hartung
Stellvertreter:    

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