Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach der Nenngröße des Wasserzählers berechnet.

Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse,so wird die Grundgebühr nach der Summe der Nenngröße der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird die Nenngröße geschätzt, die nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

Die Grundgebühr wird nach der Nenngröße des Wasserzählers berechnet. Sie beträgt bei einem Wasserzähler:

Nenndurch-
durchfluss
Wasserzähler-
größe
€/Monat netto €/Monat Brutto
mit 7% Umsatzsteuer
€/Jahr netto €/Jahr Brutto
mit 7% Umsatzsteuer
bis max. 5 m³/h Qn 2,5/Q3 4  12,00 12,84 144,00  154,08
mehr als 5 m³/h
bis max. 10 m³/h 
Qn 6/Q3 10  24,75 26,48 297,00 317,79
mehr als 10 m³/h
bis max. 20 m³/h 
Qn 10/Q3 16  39,00 41,73 468,00 500,76
mehr als 20 m³/h
bis max. 35 m³/h 
Qn 15/Q3 25  56,50 60,46 678,00 725,46
mehr als 35 m³/h
bis max. 110 m³/h 
Qn 40/Q3 63  147,00 157,29 1.764,00 1.887,48
mehr als 110 m³
bis max. 180 m³/h 
Qn 60/Q3 100  219,00 234,33 2.628,00 2.811,96

Die Grundgebühr inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von 7 % für Standrohrzähler (Bauwasserzähler) beträgt:

- Bereitstellungspreis:   2,14 €/Tag   brutto inkl. 7 % Umsatzsteuer ( 2,00 €/Tag netto)
  mindestens jedoch:       16,05 €/Miete brutto inkl. 7 % Umsatzsteuer (15,00 €/Tag netto)
- Barsicherheitsbetrag/Kaution:     500,00 €

Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch den Zweckverband zu schätzen, wenn
  1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder
  2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder
  3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
Die Gebühr beträgt inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) 1,37 €/m³ entnommenen Wassers (1,28 €/m³ netto).
Wird ein Standrohrzähler (Bauwasserzähler) oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) 1,37 €/m³ entnommenen Wassers (1,28 €/m³ netto).

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